Der Begriff Fahreignungsuntersuchung wird im Strassenverkehrsrecht (SVG) allgemein verwendet; gemeint sind sowohl verkehrsmedizinische als auch verkehrspsychologische Abklärungen. Untersuchung und Abklärung werden hier synonym verwendet. 

Eine solche Gesamtschau bezogen auf Alkohol, die sowohl rechtliche als auch verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Aspekte berücksichtigt, ist bisher in der Schweiz nicht vorgenommen worden.