Bei Verkehrsauffälligkeiten mit Alkohol ist es richtig und sinnvoll, dass Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie zusammenarbeiten.

Eine Zusammenarbeit ist befriedigend, wenn beide Seiten ihre je eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen können. Wesentlich für eine gute Zusammenarbeit wäre, dass sich jede Disziplin auf ihre Fachkompetenz beschränkt. Die Verkehrsmedizin in der Schweiz macht dies seit Jahren nicht.

Eine Klärung der fachlichen Zuständigkeit ist unabdingbar: Alkoholabhängigkeit oder -sucht ist eine Krankheit und damit Sache der Medizin. Missbräuchlicher Alkoholkonsum im Strassenverkehr beziehungsweise mangelnde Trennfähigkeit verweist auf eine psychosoziale Problematik und ist in der Zuständigkeit der Verkehrspsychologie.

Dies wird im Buch aus unterschiedlichen Gesichtswinkeln differenziert begründet.